Der Kontostand beantwortet die Frage nicht allein
Bei der Grundsicherung für Arbeitsuchende, die im Zuge der Reform vom Bürgergeld in Grundsicherungsgeld umbenannt wurde, prüft das Jobcenter nicht nur den Wert eines Vermögensgegenstands. Entscheidend ist auch, ob daraus tatsächlich Geld gemacht werden kann und ob dies im Einzelfall verlangt werden darf. Eine ähnliche Prüfung gibt es bei der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung durch das Sozialamt. Wer die Größenordnung eines möglichen Monatsbetrags einordnen will, blickt neben Bürgergeld-Rechner auch in den letzten Bescheid oder fragt in einer unabhängigen Beratungsstelle nach.
Was „verwertbar“ praktisch bedeutet
Verwertbar ist Vermögen nicht schon deshalb, weil es sich bewerten lässt. Es muss grundsätzlich möglich sein, den Gegenstand zu verkaufen, zu kündigen, auszuzahlen oder anderweitig wirtschaftlich zu nutzen. Dabei zählen rechtliche Hindernisse ebenso wie die tatsächliche Marktlage. Ein Anteil an einer Gemeinschaft, eine gebundene Geldanlage oder ein Gegenstand ohne realistische Käufer kann deshalb anders behandelt werden als frei verfügbares Guthaben. Die Behörde prüft außerdem, ob eine Verwertung sofort oder erst unter bestimmten Bedingungen möglich wäre.
Geschützt, verwertbar und zumutbar
Die Prüfung dreht sich um mehrere Begriffe, die leicht ineinanderlaufen. „Geschütztes Vermögen“ bleibt bei der Bedarfsprüfung außen vor, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind. „Verwertbares Vermögen“ kann grundsätzlich zur Sicherung des Lebensunterhalts eingesetzt werden. „Zumutbarkeit“ fragt zusätzlich, ob dies im konkreten Lebenszusammenhang erwartet werden darf. Maßgeblich sind daher nicht nur Eigentum und Geldwert, sondern auch Zweck, Bindung, Lebenssituation und die Folgen einer Verwertung.
- Vermögenswert: ein Gegenstand oder Anspruch mit wirtschaftlichem Wert
- Verfügbarkeit: die Möglichkeit, darüber rechtlich und tatsächlich zu verfügen
- Verwertung: Verkauf, Auszahlung, Kündigung oder eine vergleichbare Nutzung
- Schutz: eine gesetzliche Ausnahme von der Anrechnung
- Zumutbarkeit: die Frage, ob die Nutzung im Einzelfall angemessen verlangt werden kann
Warum der Verkaufspreis nicht genügt
Ein rechnerischer Wert kann von dem Betrag abweichen, der nach einem Verkauf übrig bliebe. Gebühren, offene Verpflichtungen, Verkaufsbedingungen oder eine lange Bindung können die tatsächliche Verwertbarkeit beeinflussen. Auch ein Gegenstand, dessen Verkauf den Lebensalltag erheblich gefährden würde, verlangt eine genauere Betrachtung. Die Behörde muss klären, ob ein Vermögenswert kurzfristig eingesetzt werden könnte, ob zunächst eine andere Entscheidung oder Zustimmung nötig wäre und ob die verlangte Verwertung die betroffene Person unvertretbar belasten würde.
Welche Angaben für die Entscheidung zählen
Für eine belastbare Prüfung braucht die zuständige Stelle vollständige und belegbare Angaben: welche Vermögenswerte vorhanden sind, wem sie gehören, welchen Zweck sie haben und ob darüber verfügt werden kann. Dazu können Verträge, aktuelle Wertangaben oder Nachweise über Bindungen gehören. Unklare oder widersprüchliche Angaben führen nicht automatisch zu einer Ablehnung, können die Prüfung aber verlängern oder Rückfragen auslösen. Wer Unterlagen nicht versteht oder eine Verwertung für unzumutbar hält, sollte die eigene Sicht früh mit einer unabhängigen Sozialberatung, einem Sozialverband oder einer auf Sozialrecht spezialisierten Rechtsberatung besprechen.
Was Rechner leisten können – und was nicht
Unverbindliche Rechner im Internet können aus Haushaltsdaten, Einkommen und Wohnkosten eine grobe Orientierung zum möglichen Zahlbetrag ableiten. Die Vermögensprüfung bleibt dabei fehleranfällig, weil ein Werkzeug Vertragsbedingungen, Eigentumsanteile, Schutzvorschriften und persönliche Härten nicht zuverlässig beurteilen kann. Auch die Zuständigkeit, die Einordnung des Haushalts und die Frage, welche vorrangige Leistung zuerst geprüft wird, entscheidet nicht der Rechner. Verbindlich ist allein der Bescheid von Jobcenter oder Sozialamt. Dort und in der Rechtsbehelfsbelehrung stehen auch die geltenden Werte und Fristen.
Welche Stelle weiterhelfen kann
Wer die Unterlagen nicht versteht, eine Verwertung für unzumutbar hält oder eine existenzielle Härte befürchtet, sollte sich früh an eine unabhängige Sozialberatung, einen Wohlfahrtsverband, einen Sozialverband oder eine auf Sozialrecht spezialisierte Rechtsberatung wenden. Diese Stellen können die Unterlagen einordnen und klären, welche Entscheidung der Behörde tatsächlich vorliegt. Über den Leistungsanspruch und die Anrechnung entscheidet letztlich der Einzelfall im Bescheid.
